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BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 40, 343
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70
Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen
Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 11. November 1970 [BVerwGE 36, 256 [BVerwG 11.11.1970 - BVerwG V C 32.70].]) muß sich der Wunsch des Hilfesuchenden, um angemessen zu sein, auf ein taugliches Mittel richten. - BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 6.71 - (NDV 1972, 222) ausgesprochen, daß jedenfalls eine vergütete Tätigkeit als Lehrling als Erwerbstätigkeit anzusehen ist und deshalb zur Anerkennung eines Mehrbedarfs im Rahmen der Tuberkulosehilfe nach § 53 Abs. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 BSHG führt. - BVerwG, 15.05.1968 - V C 136.67
Hilfen in besonderen Lebenslagen - Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers
Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Die Konkurrenzlage zwischen den beiden Hilfearten kann nicht unter Anwendung der Formel, daß im Zweifel die umfassendere und notstandsnähere Hilfe zu gewähren ist (BVerwGE 30, 6 [BVerwG 15.05.1968 - BVerwG V C 136.67]), auf gelöst werden; denn diese Konkurrenzformel kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Bedarf jedenfalls im Rahmen der umfassenderen und notstandsnäheren Hilfe seine Deckung findet.
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19).
- BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine …
In diesen Fällen ist aber dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) Vorrang zu geben, da andernfalls der Sozialleistungsträger durch unberechtigtes Bestreiten des Anspruchs den Beginn der Leistung oder gar den ab Antragstellung entstandenen Anspruch vereiteln könnte und so die Einklagbarkeit abgelehnter Leistungen nicht effektiv wäre (vgl bereits BVerwG Urteil vom 14.9.1972 - V C 62.72, V B 35.72 - BVerwGE 40, 343; BVerwG Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 12/87 - BVerwGE 90, 154) .
- BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 1/17 R
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem …
Soweit wegen des Mitteleinsatzes ein Rechtsstreit anhängig ist, trägt der Einwand nicht, Vermögen dürfe nach der Verwertung nicht zur Schuldentilgung bezogen auf vergangene streitbefangene Monate eingesetzt werden ( vgl zu diesem Gesichtspunkt wegen Leistungen für die Vergangenheit überhaupt bereits BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74) . - BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ). - BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00
Freizügigkeit von Spätaussiedlern
Zwar kann nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Sozialhilfe nach § 5 BSHG nicht rückwirkend bewilligt werden (vgl. BVerwGE 40, 343 ). - BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77
Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …
Wegen dieses Bedarfsdeckungsprinzips mit seinem Bezug zum einzelnen Hilfesuchenden kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe besonders BVerwGE 21, 274 [281], BVerwGE 40, 343 [346], Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 4.78 -) Sozialhilfe grundsätzlich nicht für die Vergangenheit begehrt werden, weil sich eine Notlage in der Vergangenheit (grundsätzlich) nicht durch eine Leistung in der Gegenwart überwinden läßt (wegen der Ausnahmen siehe insbesondere den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - und BVerwGE 40, 343 [346]): Dem entspricht es, daß die Sonderrechtsnachfolge in einen Anspruch auf Sozialhilfe (hier: in einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG) ausgeschlossen ist.Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht gerade unter diesem rechtlichen Aspekt der Effektivität des Rechtsschutzes eine Ausnahme von dem Grundsatz zugelassen, daß Sozialhilfe (Fürsorge) für die Vergangenheit nicht beansprucht werden kann (besonders Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - und BVerwGE 40, 343 [346]): Die Einklagbarkeit abgelehnter Sozialhilfe wäre uneffektiv, wenn die Zuerkennung eines im übrigen begründeten Anspruchs daran scheitern würde, daß die anspruchsbegründende Notlage im Zeitpunkt der Urteilsfällung zwangsläufig bereits in der Vergangenheit liegt.
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Deshalb hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" betont (s. z.B. BVerwGE 35, 287 ; 40, 343 ; 57, 237 ; 60, 236 ; 66, 335 ).Entsprechendes gilt bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ).
- SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3002/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe - …
Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; vgl. BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238 ; 60, 236, 237f.; 66, 335, 338; 90, 154, 156 sowie Rothkegel , ZfSH/SGB 2002, 8, 10 ) .Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht allerdings u.a. nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl. BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74 ; 90, 154, 156 ; 90, 160, 162 ; 94, 127, 133 ; 96, 18, 19 ).
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
Erstausstattung - Gegenwärtigkeitsprinzip - Leistungen für die Vergangenheit - …
Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Leistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237; 66, 335, 338; 90, 154, 156, Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 16/08 R, zitiert nach Juris-Datenbank). - BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 1611/93
Einsetzen der Sozialhilfe - "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88
Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen - …
- BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit - …
- OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 63/13
Abgrenzung von Leistungen nach dem UVG für Wanderarbeitnehmer von rentengleichen …
- BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht - …
- BSG, 24.06.2021 - B 7 AY 3/20 R
Asylbewerberleistungen - Analogleistungen - Nichterfüllung der Vorbezugszeit - …
- BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 25.88
Sozialhilfe - Alterssicherung - Pflegeperson
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2003 - 16 E 103/01
- BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger …
- BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 32.91
Sozialhilfe - Umschüler
- SG Lüneburg, 11.02.2009 - S 32 SO 121/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 204/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 10/07
Arbeitslosengeld II - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung - Nachzahlung von …
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 44.91
Vererblichkeit in Fällen bedarfsdeckender Selbsthilfe - Vererblichkeit von …
- OVG Hamburg, 25.05.1990 - Bf IV 1/89
Frage der Vererblichkeit von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
- BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Niedersachsen, 25.09.1991 - 4 L 29/90
Träger der Sozialhilfe; Hilfeempfänger; Öffentliche Verkehrsmittel; Preiswerte …
- BVerwG, 07.06.1979 - 5 B 77.78
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen einer Beschwerde wegen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 23 B 1099/05
Anspruch auf Sozialhilfe für die Vergangenheit
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 8 SO 79/10
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06
- OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 2755/99
Edelmetalllegierung; Eigenanteil; Einsetzen der Sozialhilfe; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
Sozialhilfe: Erstattung der Paßverlängerungskosten eines Ausländers
- OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 83/04
- BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 231.75
Erfolgloses Armenrechtsgesuch - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …
- VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Kriegsopferfürsorge - keine Hilfe für Vergangenheit
- VGH Hessen, 17.02.1987 - 9 TG 3452/86
Sozialhilfe: Mehrbedarf für Umschüler
- VG Braunschweig, 15.12.1997 - 4 A 4137/96
Gewährung einer einmaligen Beihilfe ; Übernahme der Fahrtkosten für eine …
- SG Berlin, 24.01.2006 - S 63 AS 7229/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für die Vergangenheit; Nachrang- …
- SG Osnabrück, 16.01.2007 - S 16 SO 191/05
- VG Braunschweig, 28.01.2003 - 3 B 156/03
Angemessene Hilfe; Beschaffung; nachgehende Betreuung; untaugliche Hilfe; …
Rechtsprechung
BVerwG, 14.09.1972 - V B 35.72, V C 62.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegestez (BSHG) beziehenden Lehrlingen
Papierfundstellen
- BVerwGE 40, 343
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70
Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen
Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V B 35.72
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 11. November 1970 [ BVerwGE 36, 256 [BVerwG 11.11.1970 - BVerwG V C 32.70] .]) muß sich der Wunsch des Hilfesuchenden, um angemessen zu sein, auf ein taugliches Mittel richten. - BVerwG, 15.05.1968 - V C 136.67
Hilfen in besonderen Lebenslagen - Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers
Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V B 35.72
Die Konkurrenzlage zwischen den beiden Hilfearten kann nicht unter Anwendung der Formel, daß im Zweifel die umfassendere und notstandsnähere Hilfe zu gewähren ist ( BVerwGE 30, 6 [BVerwG 15.05.1968 - BVerwG V C 136.67] ), auf gelöst werden; denn diese Konkurrenzformel kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Bedarf jedenfalls im Rahmen der umfassenderen und notstandsnäheren Hilfe seine Deckung findet.